Was ist Rehasport?
Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) nach §64 SGB IX stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Rehasport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Krankenkassen finanziert. Er findet in festen Gruppen zu festen Zeiten statt.
Die positiven Auswirkungen des Rehasports auf die Gesundheit liegen klar auf der Hand: Alltagsbeschwerden können reduziert und krankheitsbedingten Folge schäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt ebenfalls.
Wer bekommt Rehasport?
Beim Rehabilitationssport handelt sich um eine Nachsorge, welche die weitere Genesung nach einer medizinischen Rehabilitation vorantreiben soll. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Die Notwendigkeit von rehasportlichen Maßnahmen kann dann in Anspruch genommen werden, wenn während der vorangegangenen Rehabilitation eine solche festgestellt wird.
Ihr zu behandelnder Arzt ist beim Antrag stellen somit Ihre erste Anlaufstelle. Ist nach einer Erkrankung oder auch aufgrund einer angeborenen Behinderung die physische Leistungsfähigkeit gefährdet, kann Rehasport dazu beitragen Akutphasen zu überbrücken und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern.
Was kostet Rehasport?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang!
Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger (in der Regel Ihre Krankenkasse).
Ihre 5 Schritte zur teilnahme am Rehasport
1. Schritt: Körperliche Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt.
2. Schritt: Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport und nicht beim Funktionstraining.
3. Schritt: Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Sie müssen ebenso auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.
4. Schritt: Terminvereinbarung
Sobald die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0221-99 22 77 0. Wir laden Sie zu einem ersten Beratungsgespräch ein. Wir informieren Sie und helfen Ihnen bei weiteren Fragen.
5. Schritt: Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, der eine genehmigte Verordnung vom Arzt ausgestellt bekommen und von der Krankenkasse genehmigt bekommen hat.
Unsere Rehasport Kurse:
montags | 10:00 - 10:45 Uhr (mit Anmeldung) |
montags | 18:15 - 19:00 Uhr (mit Anmeldung) |
montags | 19:15 - 20:00 Uhr (mit Anmeldung) |
donnerstags | 17:00 - 17:45 Uhr (mit Anmeldung) |
donnerstags | 18:00 - 18:45 Uhr (mit Anmeldung) |
